Bedingungen

Je nach Versicherungsgesellschaft und Angebot beinhaltet ein Handyvertrag verschiedene Versicherungsfälle. Jedoch muss Ihr Handy auch selbst diverse Bedingungen erfüllen, damit es in die Versicherung aufgenommen wird.

Bereits bei Vertragsabschluss werden Sie auf die Möglichkeit einer Handyversicherung hingewiesen und können diese auch direkt mit dem Vertrag abschließen. Sollten Sie eine Handyversicherung erst im Nachhinein oder für Ihr Prepaid-Handy abschließen wollen, müssen Sie auf jeden Fall schnell handeln: In der Regel werden nur Handys versichert, die höchstens 3 Monate alt sind. Relevant für die Berechnung ist das Kaufdatum. Bewahren Sie den Kassenzettel also auf.

Außerdem sollten Sie sich im Klaren sein, was Sie genau mit dem Handyschutz absichern möchten. Je nach Umfang der Leistungen steigert sich auch der monatliche Versicherungssatz. Mit einem Basisschutz sind Sie in der Regel gegen Bedienungsfehler, Überspannung, Sturz- & Wasserschäden geschützt. Ein Basisschutz mit einer begrenzten Höchstleistung von knapp 300 Euro ist bereits ab einem Euro im Monat erhältlich.

Profischutz fürs Handy

Die höheren Monatsbeiträge von knapp 5 Euro werden fällig, wenn Sie sich gegen häufige Beschädigungsursachen versichern möchten oder ein teures Mobiltelefon besitzen, z.B. bei der Telekom. Falls Sie Ihr Handy gegen einen Diebstahl versichern möchten, der auch bei Taschendiebstahl bezahlt, müssen Sie mit 5 Euro aufwärts rechnen. Wenn Verkehrsschilder Worte in der Landssprache aufweisen, kann es bei ausländische Schildern schwieriger sein, die Bedeutung des Schilds zu verstehen – besonders dann, wenn der betreffende Verkehrsteilnehmer die Landessprache nicht und nicht gut beherrscht. Daher sollten Sie Schilder, die international gültig sind: So sollten sich Urlauber vor einer Reise ins Ausland genauer über entsprechend anzutreffende Schilder im Verkehr und deren Bedeutung im Reiseland informieren.

Bitte beachten Sie: Falls Sie Ihr Handy unter Wert versichern und so Monatsbeiträge sparen wollen, müssen Sie im Schadensfall die Differenz zwischen Versicherungsbeitrag und Anschaffungspreis selbst leisten.

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